„Mehr Personal, eine gute Sprachförderung sowie verstärkt Angebote zu Gesundheit und Bewegung: Das Bundeskabinett hat das „Kita-Qualitätsgesetz“ verabschiedet. Für eine bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren mit vier Milliarden Euro.“ Das Kita-Qualitätsgesetz sieht daher unter anderem Folgendes vor:

  • Mit dem neuen Gesetz sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder dabei unterstützt werden, die Personalsituation in Kitas zu verbessern. Ziel ist eine Verbesserung des Fachkraft- Kind-Schlüssels, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung.
  • Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.
  • Auch die Kindertagespflege soll als gleichwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung gestärkt werden.
  • Darüber hinaus sollen – als Konsequenz aus der Corona-Pandemie – Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus genommen werden.

Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.

  • Weiteres Ziel ist es, die soziale Teilhabe an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen künftig die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit gestaffelt werden. Die Evaluation hat gezeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Kommunen die Beiträge nach dem Einkommen staffelt.
  • Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sollen grundsätzlich fortgesetzt werden können. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung sollen aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert werden. Damit soll die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringert werden.

Die Ziele der Qualitätssicherung und -entwicklung dürfen sich nicht in punktuellen Verbesserungen erschöpfen, Bund und Länder müssen die Kindertagesbetreuung insgesamt stärken und dabei die begrenzten Mittel effizient einsetzen. Insbesondere die Corona- Pandemie hat zu erheblichen Belastungen des Systems der Kindertagesbetreuung geführt. Zunächst müssen daher die Konsolidierung des Systems der frühkindlichen Bildung und die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Vordergrund stehen, um mittelfristig handlungsfähige, belastbare und ausfinanzierte Systeme zu erreichen. Die Fokussierung auf die vorrangigen Handlungsbedarfe ist daher zwingend notwendig. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kinder angemessen gefördert und betreut werden.

Des Weiteren muss an dieser Stelle kritisch angemerkt werden, dass die Streichung der Mittel für Sprachkitas sehr kurzfristig erfolgt ist und jetzt sichergestellt werden muss, dass beim Übergang zum Kita-Qualitätsgesetz keine Lücken entstehen.

Es wird allerdings von vielen Seiten befürchtet, dass diese Lücken entstehen werden und sich die Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen dadurch massiv verschlechtert. Zudem wird sich auch das Personal aufgrund der unsicheren Perspektive häufig einer neuen Aufgabe zuwenden.

An dieser Stelle bedarf es einer schnellstmöglichen Lösung- im Sinne der Kinder, Familien und der pädagogischen Fachkräfte.